Gleichstellung, Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Besondere Meldewege für Betroffene: das externe Hinweisgebersystem bei Labor Berlin

Labor Berlin fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und hat es sich zum Ziel gemacht, Chancengleichheit zu schaffen und Benachteiligungen von Frauen zu bekämpfen. Damit soll auch die Bedeutung eines Kulturwandels für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben unterstrichen werden.

Diskriminierung, Grenzverletzungen und sexuelle Belästigung sind überall in der Gesellschaft und deshalb auch in Unternehmen präsent. Frauen werden dabei häufig Opfer sogenannter Mehrfachdiskriminierung.

Pflichten Labor Berlins als Arbeitgeber

Nicht selten wird auch der Arbeitsplatz zum Tatort. Der Arbeitgeber ist nicht nur aufgrund des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbesondere § 12 AGG), sondern auch aufgrund seiner sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Fürsorge- und Schutzpflichten zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet. § 13 AGG schreibt vor, dass für Fälle einer Benachteiligung im Unternehmen, etwa aufgrund des Geschlechtes, der sexuellen Identität oder der Herkunft, Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden zuständige Stelle bekannt zu machen sind.

Labor Berlin kommt als Arbeitgeber diesen Schutzpflichten nach und schafft so ein Klima des Vertrauens am Arbeitsplatz. Für Betroffene ist es aber oftmals schwer, die Tat offen zu benennen und interne Wege zu beschreiten, auch aus Angst vor (weiterer) Diskriminierung.

Labor Berlin positioniert sich klar gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und hat sich deshalb entschlossen, einen geschützten Meldeweg in der Form eines externen Hinweisgebersystems einzurichten. Ziel soll es sein, eine Kultur des Hinschauens und des „So-Nicht“ innerhalb des Unternehmens zu schaffen. Durch die Einrichtung eines externen, vertraulichen und anonymisierten Hinweisgebersystems wird die Hemmschwelle der Opfer von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt weitest möglich herabgesetzt.

Labor Berlin wird dabei unterstützt durch die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen der Charité und durch die Berliner Kanzlei FS-PP.

Das externe Hinweisgebersystem bei Diskriminierungsvorfällen: vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen
Die Anwälte der Kanzlei FS-PP Berlin verfügen über langjährige Erfahrungen als externe anwaltliche Ombudspersonen öffentlicher sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen. FS-PP Berlin sind daher im Umgang mit diesen Themen, der Berücksichtigung der Interessen von Geschädigten und Unternehmen, dem angemessenen Umgang mit möglichen Täterinnen und Tätern unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften, Reputationsrisiken sowie einer etwaigen Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden routiniert.

Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen, die mehr als nur einen Hinweis zu Diskriminierungsvorfällen geben möchten, können wählen, ob sie das vertrauliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin führen möchten. Sowohl Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann als auch Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister sind im Strafrecht spezialisiert und verfügen über besondere Erfahrungen in diesem Bereich

FS-PP Berlin nehmen Hinweise vertraulich entgegen, unterziehen den jeweiligen Sachverhalt einer rechtlichen Prüfung und beraten anschließend – im Falle der Freigabe durch den Hinweisgeber – weitere Schritte mit der/dem jeweiligen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner bei Labor Berlin.

Sie erreichen die Ombudspersonen unter:

FS-PP Berlin
Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann
Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister

Potsdamer Platz 8
10117 Berlin

Tel.: 030 318685-85

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Weitergehendes Informationsmaterial zum Thema Gleichstellung und Antidiskriminierung finden Sie unter:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frauen vor Gewalt schützen/Sexuelle Belästigung (2014)

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Flyer: Grenzen setzen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

AGG – Informationsbroschüre
Gleichbehandlungsgesetz

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben/Hilfetelefon
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH
Tel: +49 (30) 405 026-800

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