Forensische Genetik
Der Fachbereich Forensische Genetik befasst sich mit der DNA-Untersuchung von biologischen Materialien, um Sachbeweise bei rechtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung zu stellen.
Dazu werden eine Vielzahl besonders variabler, nicht-codierender Bereiche der DNA untersucht. Auftraggeber für forensisch-genetische Untersuchungen sind Strafverfolgungsbehörden, Strafkammern, Zivilgerichte und – für den Bereich Abstammungsuntersuchung – auch Privatpersonen. Auch Kliniken und medizinische Institute können Auftraggeber sein, um z. B. Zelllinien zu identifizieren oder um mögliche Verwechslungsfälle, beispielsweise in der Pathologie, aufzuklären.
Weitere Informationen finden Sie hier:
zur Forensischen Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Charité
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Leistungsspektrum
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Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerfG 1989). Eine Überprüfung der biologischen Abstammung kann gerichtlich, behördlich oder privat veranlasst werden.
Die Untersuchung der biologischen Abstammung in unserem akkreditierten Fachlabor erfolgt durch DNA-Analyse. Bei drei Personen (Eltern und Kind) beträgt die Sicherheit > 99,9999 %, ob Sie der Vater/die Mutter sind, bei zwei Personen (ein Elternteil/ein Kind) mindestens 99,999 %. Ein Ausschluss ist jeweils zu 100 % sicher.
Wir prüfen mindestens 21 DNA-Merkmale (autosomale STRs) mit unterschiedlichen MultiPlex-STR-Kit‘s. Für komplexe Verwandtschaftsbeziehungen (Geschwisterschaft, Verwandtschaft über mehrere Generationen usw.) werden darüber hinaus Merkmale auf dem Y- oder X-Chromosom (gonosomale DNA-Merkmale) oder der mitochondrialen DNA untersucht.
Unsere Untersuchungen – ob privat oder behördlich – erfolgen nach dem gleichen hohen Standard, der durch die Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG vom 26.07.2012, s.a. www.rki.de) vorgegeben ist.
Unsere Abrechnung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Unsere Leistungen:
Abstammungstest (Mutter- und Vaterschaft)
- Für Familiengerichte
- Für private Auftraggeber
- Für Behörden
Verwandtschaftstest
- Halb-/Vollgeschwisterschaft
- Zwillingstest
- Weitere Verwandtschaftstests und Stammbaumanalysen, z.B. Zugehörigkeit zur mütterlichen oder väterlichen Linie
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Download zum Leistungsangebot der Spurenanalytik
Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen, also selbsttätig, verfolgt wird (§§ 152 StPO). Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Für die Aufklärung solcher Straftaten sind forensische Sachbeweise oft entscheidend. Der DNA-Beweis zur Identifizierung und Zuordnung biologischer Spuren spielt dabei eine zentrale Rolle.
Vergleichende Analyse forensischer Spuren
Tatortspuren können mit der DNA-Analyse Personen zugeordnet werden. Den Personen (z.B. Tatverdächtige, Zeugen) wird dazu eine Speichelprobe entnommen. Die biologische Spur (Blut, Sperma, Speichel usw.) sowie die Vergleichsperson wird für mindestens 16 DNA-Merkmale (autosomale STRs) untersucht. Die Interpretation der Ergebnisse erfolgt mittels statistischer Methoden. Dazu gehört auch eine Berechnung der Wahrscheinlichkeit für mehrere Spurenverursacher im Fall von Mischspurkonstellationen. Neben der Standardanalyse kommen auch DNA-Tests für X/Y-chromosomale Marker, die Mitochondrien (insbesondere für Haaruntersuchungen und alte Knochenmaterialien) sowie äußere Merkmale und Sekretarten zum Einsatz.
Forensische DNA-Analyse zur Identifizierung unbekannter Personen
Verstorbene können manchmal nur noch durch eine vergleichende DNA-Analyse identifiziert werden. Dabei unterscheidet man die direkte (Abgleich Körperzellen von Asservaten mit dem Gewebe eines Verstorbenen) oder indirekte Identifizierung (Abgleich von Körperzellen von Verwandten mit denen eines Toten). Bei diesen Untersuchungen kommen autosomale, gonosomale und mitochondriale DNA-Marker zum Einsatz.
Unsere Leistungen:
- autosomale STR-Analyse (mindestens 21 Marker)
- Y-chromosomale STR-Analyse (bis zu 40 Marker)
- Y-chromosomale SNP Analyse (Haplogruppen-spezifisch)
- X-chromosomale STR Analyse (mindestens 12 Marker)
- Sekretanalyse mit Methylierungsmarkern
- Phänotyp-Analyse mit HIrisplex
- mitochondriale Analyse (Sequenzierung der Kontrollregion)
Die zulässigen Verfahren für die forensische Untersuchung sind in der Strafprozessordnung (§81) geregelt.
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
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- Identifizierung von Zelllinien (mindestens 16 autosomale STR-Marker)
- Identifizierung von Gewebsproben (mindestens 16 autosomale STR-Marker)