Alle Rechte an den aufgeführten Anforderungsscheinen stehen ausschließlich Labor Berlin zu. Die Einbettung auf Fremd-Homepages oder eine sonstige Bereithaltung zum Download in Fremd-Angeboten ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Labor Berlin ausdrücklich untersagt.

 

Hinweis für Privatpersonen / private Direkteinsender von Proben ohne ärztlichen Überweisungsschein

Wir können eingesendetes Probenmaterial ausschließlich bei Vorliegen eines Laborauftrags des Sie behandelnden Arzt analysieren und befunden (Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen, Muster 10 bei gesetzlich Versicherten  / privater Überweisungsschein bei privat Versicherten).

Direkte Einsendungen von Privatpersonen auf Selbstzahler-Basis ohne ärztlichen Überweisungsschein müssen im Vorfeld über mein-labor@laborberlin.com mit uns abgestimmt werden (Siehe auch Mein-Labor.Berlin). Sie erhalten im Anschluss eine Aufstellung über die voraussichtlichen Kosten und einen privatärztlichen Behandlungsvertrag. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Laboranalysen abzulehnen, wenn diese so spezifisch sind, dass sie nur von einem behandelnden Arzt angefordert werden sollten – auch, um eine medizinisch sinnvolle Diagnostik und eine ganzheitliche Interpretation der Laborbefunde sicherzustellen.

Wir bitten um Verständnis, dass nicht im Voraus mit uns abgestimmte Einsendungen von Privatpersonen, die ohne ärztlichen Überweisungsschein erfolgen, nicht von uns bearbeitet werden.

Hinweis für einsendende Institutionen

Bitte beachten Sie:

Leistungen für Privatpatienten, selbstzahlende Patienten oder laborärztliche Wahlleistungen werden durch LABOR BERLIN direkt mit dem betreffenden Kostenträger abgerechnet, sofern mit dem Einsender nicht etwas anderes vereinbart ist.

Hierzu wird der Einsender die notwendigen Daten der Patienten an LABOR BERLIN weiterleiten und sicherstellen, dass die Patienten über die mögliche Weiterleitung von Laboraufträgen an LABOR BERLIN und die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Abrechnung durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle, in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise informiert werden und hierin einwilligen.

Die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die freie Arztwahl werden dabei berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass die Veranlassung externer laborärztlicher Wahlleistungen nach den Regelungen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) durch den Einsender einzelfallbezogen und konkret durch die betreffenden Wahlärzte zu erfolgen hat.

 

Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH
Tel: +49 (30) 405 026-800

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