Verträglichkeitsprobe
- Immunhämatologie
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Synonym
Kreuzprobe, Verträglichkeitstestung -
Material
EDTA-Blut 6 ml -
Methode
Säulenagglutinationstest -
Akkreditiert
Nein -
Allgemeines
Die serologische Verträglichkeitsprobe ist die notwendige Sicherung der Verträglichkeit vor jeder Transfusion von Erythrozytenpräparaten. Sie dient der Erkennung blutgruppenserologischer Unverträglichkeiten zwischen Spender und Empfänger durch Überprüfung der Verträglichkeit zwischen Empfängerserum/-plasma und Spendererythrozyten.
Durch die serologische Verträglichkeitsprobe sollen auch Verwechslungen und Fehlbestim-mungen aufgedeckt werden. Aus jeder neu abgenommenen Patientenblutprobe ist eine Kon-trolle der AB0-Blutgruppenmerkmale und des RhD-Merkmals durchzuführen.
Literatur:
Eckstein, Reinhold. Immunhämatologie und klinische Transfusionsmedizin. Urban & Fischer, 7. Auflage (2015)Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie); aktuelle Ausgabe, Deutscher Ärzte Verlag
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Indikation
Die Kreuzprobe ist obligat vor der Transfusion eines EK durchzuführende Untersuchung. Die Gültigkeit beträgt drei Tage (Tag der Untersuchung + 72 Stunden). Nach Ablauf dieser Frist muss sie auch mit schon negativ gestesteten EK wiederholt werden.
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Praeanalytik
Das EDTA-Vollblut muss frisch entnommen sein. Es wird ein Röhrchen verwendet, das nur für blutgruppenserologische Untersuchungen bestimmt ist (Ausnahme: Früh-/Neugeborene). Die Abnahme muss in ein korrekt beschriftetes Röhrchen erfolgen.
Störfaktoren: Hämolyse, diverse Medikamente, geronnenes Probenmaterial, Kälte- und Wäremautoantikörper, bakterielle oder chemische Kontamination des Plasmas, der Erythrozyten oder der Reagenzien.
Anmerkung: Bei immunhämatologischen Anforderungen sind keine Nachmeldungen möglich.
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Bewertung
Bei einer unauffälligen (negativen) Verträglichkeitsprobe kann das EK zur Transfusion sofort freigeben werden, wenn auch die anderen immunhämatologischen Untersuchungen unauffällig sind. Zeigt sich in der Verträglichkeitsprobe für eine Konserve ein positives Ergebnis, wird diese Konserve nicht für den Patienten verwendet und es erfolgt eine weitere Abklärung des Befundes. Bei vorhandenen Wärmeautoantikörpern und Ausschluss allogener erythrozytärer Antikörper kann die Verträglichkeitsprobe positiv sein und dennoch eine Freigabe der Konserve zur Transfusion erfolgen.
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Durchfuehrung
24 Stunden verfügbar in Laboren mit Blutdepot. Für MVZ- und externe Einsender erfolgt keine Verträglichkeitsprobe.